Gesamtbetreuung von Innenarchitekturprojekten

Leistungsbild und Leistungsphasen

Die Leistungsbilder zur Gebäude- und Innenraumplanung, sowie zur Lichtplanung und weiterer Fachplanungsleistungen, sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, der HOAI, ausführlich beschrieben. Allgemein werden neun Leistungsphasen unterschieden, innerhalb derer jeweils „Grundleistungen“ erbracht werden und projektbezogen auch „Besondere Leistungen“ anfallen können. Die Leistungsphasen folgen zeitlich aufeinander, können sich im Einzelfall aber innerhalb bestimmter Grenzen auch zeitlich überschneiden. Ab Leistungsphase 2 und 3 gibt es unterschiedliche Wege der weiteren Umsetzung. Neben den unten aufgeführten Leistungsphasen kann auch der Weg einer funktionalen Ausschreibung, als auch eine Direktvergabe an einen Generalunternehmer gewählt werden.

Vorphase

Diese Phase kann vor dem Projektstart hinzugezogen werden. Sie beinhaltet eine Projektvorbereitung und eine Definition und Konkretisierung der Aufgabenstellung. Oftmals wird hier eine Bedarfsanalyse durchgeführt und dient der Bauherrenschaft als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen. Man bezeichnet sie als Zielfindungsphase.

LPH 1: Grundlagenermittlung

Zur Grundlagenermittlung zählen der eigentlichen Planung vorgeschaltete Maßnahmen. Klären der Aufgabenstellung, Beratung zum gesamten Leistungsbedarf, Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung Beteiligter. In dieser Leistungsphase werden die Gespräche über die Vorstellungen und Wünsche des Bauherrn und Auftraggebers geführt, der finanzielle Rahmen erörtert, eventuelle Ortsbegehungen des Bauobjekts durchgeführt. Die Abstimmung und Koordinierung von Vermieterleistung und Beratung bei Mietvertragsverhandlungen kann begleitetet werden. Ebenso können etwaig erschwerende Rahmenbedingungen, wie z.B. Denkmalschutz, Bebauungspläne, baurechtliche Nutzung, Eingriffe in andere Gebäudeteile, geklärt werden. Im Besonderen können für das Projekt speziell erforderliche Unterlagen beschafft werden. Ergebnisse werden zusammengefasst, erläutert und erklärt.

LPH 2: Vorplanung mit Kostenschätzung

Die Vorplanung ist Teil der Vorbereitung einer Entwurfsplanung. Analyse des Bedarfs und der Grundlagen, Abstimmung von Zielvorstellungen, Erarbeiten eines Planungskonzeptes, einschließlich Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten.  Zeichnerische Darstellung in Form von Skizzen und Planmaterial, schematische Darstellung von Grundrissen und Funktionsabläufen, Moodboards und Materialkonzept. Recherche und Auswahl von Ausstattungselementen. Klären und Erläutern der wesentlichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauspezifischen, wirtschaftlichen und haustechnischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen. Gegebenenfalls können Vorverhandlungen mit Behörden erfolgen. Anforderungen genehmigungstechnischer Art werden geklärt. Aufstellung der zu erwartenden Kosten und Erstellung eines Maßnahmenkatalogs. In dieser Phase werden Varianten der Vorplanung untersucht und bewertet. Abstimmung mit weiteren an der Planung Beteiligter, wie Gutachter und Fachplaner. Ein Rahmenterminplan wird erstellt, der die wesentlichen Vorgänge eines Planungs- und Bauablaufs zeigt. Ergebnisse werden zusammengefasst, erläutert und erklärt.

LPH 3: Entwurfsplanung und Kostenberechnung

Erarbeitung des Entwurfskonzeptes auf Grundlage der Vorplanung. Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, vollständige Entwurfszeichnungen in den erforderlichen Maßstäben von 1:100, 1:50 oder 1:20, je nach Art und Umfang des Projekts. Entwurfsfestlegung, Materialdefinition, Bemusterung, Auswahl, die Erstellung eines Raumprogramms, Festlegungen von Funktionsbereichen und Abläufen finden statt. Eine Kostenberechnung basierend auf der ersten Kostenschätzung wird erstellt. Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten.

LPH 4:Genehmigungsplanung (optional je nach Bedarf)

Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmung einschließlich der Anträge auf Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden und der Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Die Genehmigungsplanung oder auch Eingabeplanung genannt, ist ein Teil einer Bauplanung zur Erstellung von Bauwerken. Zusammenstellung eines Bauantrags mit dem Ziel der Erteilung einer Baugenehmigung.

LPH 5:Ausführungsplanung

Im Rahmen der Ausführungsplanung wird unter Verwendung der Beiträge anderer fachlich Beteiligter, die vorangegangene Entwurfsplanung bzw. Genehmigungsplanung soweit durchgearbeitet, dass das Bauvorhaben realisiert werden kann. Im Planungsprozess findet meist ein intensiver Austausch mit Fachleuten statt zur Klärung von Schnittstellen und Details. Erarbeitung der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) bis zur ausführungsreifen Lösung, einschließlich Detailzeichnungen im erforderlichen Maßstab z.B. 1:50 bis 1:1.Ziel der Ausführungsplanung ist ein Plansatz, der zum Bau freigegeben wird. Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die an der Planung fachlich Beteiligten und integrieren derer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung. Die Ausführungsplanung ist Voraussetzung für die Mengenermittlung bzw. Massenermittlung.

LPH6: Vorbereitung der Vergabe

Die Vorbereitung der Vergabe für Gebäude und Innenräume beinhaltet zunächst die Aufstellung eines Vergabeterminplans. Die Ermittlung und Zusammenstellung von Mengen auf Basis der Ausführungspläne dient als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen. Mit den Leistungsverzeichnissen werden die Kosten ermittelt und durch einen Vergleich mit der Kostenberechnung die Kostenkontrolle durchgeführt. Mit Abstimmungen und der Koordination der Schnittstellen mit der an der Planungsbeteiligten Fachbereiche, werden die Vergabeunterlagen zusammengestellt. Die wesentlichen Ausführungsphasen werden festgelegt.

LPH 7: Mitwirkung beider Vergabe

Zusammenstellen der Unterlagen für alle Leistungsbereiche, Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote, einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen, unter Mitwirkung aller während der Leistungsphasen 6 und 7 fachlich Beteiligten. Verhandlung mit Bietern, Erstellung von Vergabevorschlägen,  Zusammenstellung der Vertragsunterlagen und Mitwirkung bei der Auftragserteilung sind die Teile dieser Leistungsphase. Ausschreibungsergebnisse werden mit der Kostenberechnung verglichen.

LPH 8:Objektüberwachung, Bauüberwachung und Dokumentation

Die LPH 8 wird allgemein als Bauleitung bezeichnet. Hierzu gehört u.a. das Führen eines Bautagebuchs. Die Bauleitung leitet eine Baustelle oder Teile einer Baustelle. Sie ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten verantwortlich. Der Begriff wird sowohl für die Bauleitung des Auftraggebers(Bauherrn) als auch für die Bauleitung des Auftragnehmers (Bauunternehmen)verwendet. Überwachender Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. Überwachender Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen, Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten. Überwachung und Detailkorrektur von Einbauteilen, Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes in Form eines Balkendiagramms. Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen. Begleitung der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligtenunter Feststellung von Mängeln. Rechnungsprüfung, Kostenfeststellung. Übergabe des Objektes, einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, z.B. Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle. Überwachen der Beseitigung, der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel. Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag. 

LPH 9: Objektbetreuung

Nachbetreuung des Objekts falls Baumängel festzustellen sind, bevor Gewährleistungsfristen abgelaufen sind. Fachliche Bewertung, der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel. Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristender Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten. Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen. Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objektes

FA: Funktionale Ausschreibung (alternativer Weg ab LPH 2,3)

Eine funktionale Ausschreibung ist eine Leistungsausschreibung, bei der dem Auftragnehmer oder den ausführenden Firmen auch die Planung und Konzeption der zu erbringenden Leistung übertragen wird. Hierbei wird der Beschaffungsbedarf sowie die wesentlichen Gestaltungsmerkmale und Gestaltungsrichtlinien des Auftraggebers möglichst optimal und mit größtmöglicher Bestimmtheit zum Ausdruckgebracht. Durch eine funktionale Leistungsbeschreibung soll erreicht werden, dass die Bieter bzw. ausführenden Firmen bei der Ermittlung der technisch, wirtschaftlich und gestalterisch besten und funktionsgerechtesten Lösung mit wirken. Bei der funktionalen Ausschreibung definiert der Auftraggeber keinen detaillierten Leistungskatalog, der erbracht werden soll, sondern er beschreibt das erwartete Resultat der zu erbringenden Leistung. Vom Auftraggeber werden lediglich Funktion, Zweck, gestalterische Vorgaben und weitere Rahmenbedingungen des Vorhabens vorgegeben.

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